Honorar zwischen 60 und 100€ pro Einheit.
Für detailliertere Angebote kontaktieren Sie mich gerne per Email oder Telefon.
Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Das bedeutet, dass alle Versicherten erstmals von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung bekommen können.
Bitte organisieren Sie sich vor der zweiten klinisch-psychologischen-Behandlung eine ärztliche Bestätigung für die Inanspruchnahme einer klinisch-psychologischen Behandlung (nach § 135 Abs 1 Z 2b ASVG). Diese Bestätigung kann von dem/der AllgemeinmedizinerIn, NeurologIn oder PsychiaterIn ausgestellt werden und ist für die ersten 10 Sitzungen gültig.
Die Honorarnoten reichen Sie dann gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung und der Zahlungsbestätigung bei der jeweiligen Krankenkasse ein.
Bei Inanspruchnahme von mehr als 10 Sitzungen, muss für die weiteren Sitzungen, ein Bewilligungsantrag an die Krankenkasse gestellt werden (kann bereits ab der 8. Einheit beantragt werden) Dazu bekommen Sie von mir ein ausgefülltes Bewilligungsformular, das sie bitte bei der zuständigen Landesstelle einreichen (per email nicht möglich) Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Sozialversicherung und liegt aktuell zwischen 33,70 € und 46,60 €.
Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung und unter www.boep.or.at.
Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, erkundigen Sie sich bitte auch, ob es dort Möglichkeiten der Refundierung gäbe.
Bitte organisieren Sie sich vor der zweiten klinisch-psychologischen-Behandlung eine ärztliche Bestätigung für die Inanspruchnahme einer klinisch-psychologischen Behandlung (nach § 135 Abs 1 Z 2b ASVG). Diese Bestätigung kann von dem/der AllgemeinmedizinerIn, NeurologIn oder PsychiaterIn ausgestellt werden und ist für die ersten 10 Sitzungen gültig.
Die Honorarnoten reichen Sie dann gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung und der Zahlungsbestätigung bei der jeweiligen Krankenkasse ein.
Bei Inanspruchnahme von mehr als 10 Sitzungen, muss für die weiteren Sitzungen, ein Bewilligungsantrag an die Krankenkasse gestellt werden (kann bereits ab der 8. Einheit beantragt werden) Dazu bekommen Sie von mir ein ausgefülltes Bewilligungsformular, das sie bitte bei der zuständigen Landesstelle einreichen (per email nicht möglich) Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Sozialversicherung und liegt aktuell zwischen 33,70 € und 46,60 €.
Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung und unter www.boep.or.at.
Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, erkundigen Sie sich bitte auch, ob es dort Möglichkeiten der Refundierung gäbe.
